Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Für Hund und Pferd. Als Halter haften Sie ohne eigenes Verschulden.

Bei Hunden und Pferden gilt die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 833 BGB: Sie haften für Schäden, die Ihr Tier anrichtet, auch wenn Sie alles richtig gemacht haben. Reißt sich der Hund los und ein Radfahrer stürzt, geht das voll zu Ihren Lasten — Ihre Privathaftpflicht zahlt hier nicht.

Was der Vertrag können sollte

  • Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro — Personenschäden mit dauerhafter Behinderung erreichen schnell Millionenhöhe.
  • Ungewolltes Decken — die Folgekosten trägt sonst der Halter.
  • Mietsachschäden — für zerkratzte Türen und beschädigte Böden in Mietwohnungen und Ferienunterkünften.
  • Auslandsschutz — mindestens für Europa, besser weltweit für einige Monate.
  • Führerloses Reiten und Fremdreiter — bei Pferden der wichtigste Punkt überhaupt.
In Bayern keine Pflicht — aber
Anders als in einigen Bundesländern gibt es in Bayern keine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde. Das ändert nichts an der Haftung: Sie haften trotzdem, nur eben ohne Versicherung im Rücken.

Hund oder Pferd absichern

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Andreas Kalteis · Im Gewerbepark D01 · 93059 Regensburg · 0175 5191180 Andreas Kalteis ist als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 GewO für die ARAG SE tätig und im Vermittlerregister eingetragen. Vollständige Angaben nach § 15 VersVermV in der Erstinformation. Diese Seite ist Werbung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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