Gewerbe-Rechtsschutz

Gewerbe-Rechtsschutz

Streit mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Behörden.

Ein einziger Rechtsstreit kann für einen kleinen Betrieb existenzbedrohend werden — nicht wegen des Streitwerts, sondern wegen Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Der Gewerbe-Rechtsschutz übernimmt diese Kosten und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Recht auch dann durchzusetzen, wenn die Gegenseite den längeren Atem hätte.

Die Bausteine

  • Arbeits-Rechtsschutz — Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Streit um Zeugnisse und Überstunden.
  • Vertrags-Rechtsschutz — Auseinandersetzungen mit Kunden und Lieferanten über Leistung, Mängel und Zahlung.
  • Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge — Unfälle, Bußgelder, Führerscheinentzug von Mitarbeitern.
  • Steuer- und Verwaltungs-Rechtsschutz — Streit mit Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Behörden.
  • Straf-Rechtsschutz — bei Vorwürfen fahrlässiger Pflichtverletzung im Betrieb.
Auch hier gilt: Vorher, nicht nachher
Ein Rechtsstreit, der bereits läuft, ist im Regelfall nicht mehr versicherbar. In bestimmten Konstellationen ist rückwirkender Schutz noch möglich — aber nur, solange kein Anwalt über eine Erstberatung hinaus tätig war. Wenn es bei Ihnen bereits knirscht, rufen Sie besser heute an als morgen.

Läuft bei Ihnen schon etwas?

Dann klären wir in fünf Minuten am Telefon, ob überhaupt noch etwas geht. Ehrliche Antwort, auch wenn sie Nein lautet.

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Andreas Kalteis · Im Gewerbepark D01 · 93059 Regensburg · 0175 5191180 Andreas Kalteis ist als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 GewO für die ARAG SE tätig und im Vermittlerregister eingetragen. Vollständige Angaben nach § 15 VersVermV in der Erstinformation. Diese Seite ist Werbung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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