Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Damit nicht das Geld entscheidet, wer im Streit recht bekommt.

Ein Rechtsstreit ist selten eine Frage des Rechts allein — er ist auch eine Frage des Geldbeutels. Anwalt, Gericht, Gutachter und die Kosten der Gegenseite summieren sich schnell auf mehrere tausend Euro, und zwar bevor irgendjemand weiß, wer am Ende gewinnt. Genau deshalb geben viele Menschen nach, obwohl sie im Recht wären. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten und nimmt Ihnen diese Rechnung aus dem Kopf.

Die Bausteine im Überblick

  • Privat-Rechtsschutz — Streit mit Handwerkern, Händlern, Nachbarn, Versicherern oder Behörden.
  • Berufs-Rechtsschutz — Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Überstunden, Abfindung. Für Angestellte der mit Abstand häufigste Fall.
  • Verkehrs-Rechtsschutz — Unfall, Bußgeld, Punkte, Führerscheinentzug. Gilt meist für die ganze Familie, auch als Radfahrer oder Fußgänger.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz — als Mieter gegen den Vermieter, als Eigentümer gegen Nachbarn und Handwerker.
  • Vermieter-Rechtsschutz — eigener Baustein für vermietete Immobilien, von der Nebenkostenabrechnung bis zur Räumungsklage.
Der wichtigste Punkt: die Wartezeit
Fast alle Rechtsschutzverträge haben eine Wartezeit von meist drei Monaten. Wer erst abschließt, wenn der Streit schon da ist, bekommt in aller Regel keine Leistung. In bestimmten Konstellationen ist rückwirkender Schutz trotzdem noch möglich — aber nur, solange kein Anwalt über eine Erstberatung hinaus tätig war und kein Mahnverfahren oder keine Klage läuft. Wenn es bei Ihnen bereits knirscht, prüfe ich das gerne, bevor der Zug abgefahren ist.

Läuft bei Ihnen schon etwas?

Dann klären wir in wenigen Minuten, ob überhaupt noch etwas geht. Vier kurze Fragen online oder ein Anruf — Sie bekommen eine ehrliche Antwort, auch wenn sie Nein lautet.

📞 0175 5191180WhatsAppFormular ausfüllen
Andreas Kalteis · Im Gewerbepark D01 · 93059 Regensburg · 0175 5191180 Andreas Kalteis ist als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 GewO für die ARAG SE tätig und im Vermittlerregister eingetragen. Vollständige Angaben nach § 15 VersVermV in der Erstinformation. Diese Seite ist Werbung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Nach oben scrollen