Krankenversicherung

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung für Angestellte und Selbstständige — und Zusatzschutz, wenn Sie gesetzlich bleiben.

Für die meisten Angestellten ist die gesetzliche Krankenversicherung Pflicht. Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, selbstständig oder verbeamtet ist, hat die Wahl. Und wer gesetzlich bleibt, kann die Leistungen gezielt mit Zusatzversicherungen anheben.

Privat versichern — für wen sich die Frage stellt

Als Angestellter

Ab 77.400 € Jahresbrutto (2026)

Wer als Angestellter regelmäßig mehr als 77.400 € brutto im Jahr verdient — das sind 6.450 € im Monat —, ist nicht mehr pflichtversichert und darf zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Diese Grenze steigt jedes Jahr; wer sie einmal überschreitet, sollte die Entscheidung nicht liegen lassen.

Was Sie privat bekommen: einen Leistungsumfang, der im Vertrag steht und nicht per Gesetz gekürzt werden kann, in der Regel schnellere Facharzttermine und je nach Tarif Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.

Als Selbstständiger oder Freiberufler

Unabhängig vom Einkommen

Sie dürfen frei wählen, egal was Sie verdienen. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie als freiwilliges Mitglied nach Einkommen — je besser das Jahr, desto höher der Beitrag. In der privaten richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand, nicht nach dem Umsatz.

Der Punkt, den viele übersehen: Als Selbstständiger bekommen Sie keine Lohnfortzahlung. Fallen Sie aus, läuft der Betrieb weiter, das Einkommen nicht. Das Krankentagegeld ist deshalb kein Nebenbaustein, sondern der wichtigste Teil der Rechnung — und es muss zu Ihren echten Fixkosten passen, nicht zu einer Faustformel.

Was ich Ihnen vorher sage, nicht hinterher.
Die private Krankenversicherung ist keine Entscheidung, die man in zwei Jahren bequem zurücknimmt — der Weg zurück in die gesetzliche ist ab einem bestimmten Alter praktisch verschlossen. Der Beitrag hängt von Ihrem Gesundheitszustand beim Eintritt ab und steigt über die Jahre. Ehepartner und Kinder sind nicht beitragsfrei mitversichert wie in der gesetzlichen, sondern brauchen eigene Verträge. Wer eine Familie plant, muss das mitrechnen.

Genau deshalb rechne ich Ihnen beides durch, bevor irgendetwas unterschrieben wird — und wenn die gesetzliche in Ihrer Lage die bessere Wahl ist, sage ich Ihnen das auch.

Zusatzschutz, wenn Sie gesetzlich bleiben

  • Zahnzusatz — der Klassiker. Gesetzlich gibt es einen Festzuschuss, der Rest bleibt an Ihnen hängen. Bei Implantaten wird das vierstellig.
  • Stationäre Zusatzversicherung — Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
  • Ambulante Zusatzversicherung — Sehhilfen, Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen über den Katalog hinaus.
  • Krankentagegeld — für Selbstständige praktisch unverzichtbar, für Angestellte ab der siebten Woche relevant.
  • Auslandsreisekrankenversicherung — kostet wenige Euro im Jahr und deckt den Rücktransport, den die gesetzliche nicht zahlt.
Der Wechsel in die private ist eine Einbahnstraße
Zurück in die gesetzliche kommen Sie später nur unter engen Voraussetzungen. Wer über den Wechsel nachdenkt, sollte das nicht am Beitrag von heute festmachen, sondern an der Situation mit 60. Ich sage Ihnen offen, wenn ich davon abrate.

Zusatzschutz oder Wechsel?

Wir schauen uns Ihre Situation an, bevor wir über Produkte reden.

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Andreas Kalteis · Im Gewerbepark D01 · 93059 Regensburg · 0175 5191180 Andreas Kalteis ist als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 GewO für die ARAG SE tätig und im Vermittlerregister eingetragen. Vollständige Angaben nach § 15 VersVermV in der Erstinformation. Diese Seite ist Werbung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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