Tierhalterhaftpflicht
Für Hund und Pferd. Als Halter haften Sie ohne eigenes Verschulden.
Bei Hunden und Pferden gilt die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 833 BGB: Sie haften für Schäden, die Ihr Tier anrichtet, auch wenn Sie alles richtig gemacht haben. Reißt sich der Hund los und ein Radfahrer stürzt, geht das voll zu Ihren Lasten — Ihre Privathaftpflicht zahlt hier nicht.
Was der Vertrag können sollte
- Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro — Personenschäden mit dauerhafter Behinderung erreichen schnell Millionenhöhe.
- Ungewolltes Decken — die Folgekosten trägt sonst der Halter.
- Mietsachschäden — für zerkratzte Türen und beschädigte Böden in Mietwohnungen und Ferienunterkünften.
- Auslandsschutz — mindestens für Europa, besser weltweit für einige Monate.
- Führerloses Reiten und Fremdreiter — bei Pferden der wichtigste Punkt überhaupt.
In Bayern keine Pflicht — aber
Anders als in einigen Bundesländern gibt es in Bayern keine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde. Das ändert nichts an der Haftung: Sie haften trotzdem, nur eben ohne Versicherung im Rücken.
Anders als in einigen Bundesländern gibt es in Bayern keine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde. Das ändert nichts an der Haftung: Sie haften trotzdem, nur eben ohne Versicherung im Rücken.
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